Unserem Büro liegt eine Abmahnung der KiaTi Vertriebs GmbH aus Frankfurt/Main durch ihren Rechtsanwalt Brehm vor.
Die Abmahnerin behauptet, Tee über das Internet zu vertreiben und wirft dem abgemahnten Unternehmen vor, in den Angeboten über Tee mit Begriffen wie „Entgiftung“ und „Perfekt um den Körper zu reinigen“ geworben zu haben.
Nach Ansicht der KiaTi Vertriebs GmbH handelt es sich um gesundheitsbezogene Aussagen, die nur das zulässig sind, wenn sie speziellen Anforderungen über health claims entsprechen. Dies wird hier verneint.
Außerdem sollen solche gesundheitsbezogenen Aussagen dann untersagt sein, wenn sie nicht gemäß Art. 13 LGVO zugelassen sind und in die Liste der zugelassenen health claims aufgenommen wurden.
Die Abmahnerin verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei eine Vertragsstrafe von 5.100 € pro Verstoß versprochen werden soll. Außerdem wird die abgemahnte Firma aufgefordert, die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 1.142,14 € zu zahlen.
Die KiaTi Vertriebs GmbH ist in jüngster Zeit vermehrt durch Abmahnungen wegen gesundheitsbezogener Werbung aufgefallen.
Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Unterschreiben Sie auf keinen Fall voreilig Erklärungen oder geben Auskünfte.
Wir beraten Sie gern!