Die Firma Zenker Backformen GmbH & Co. KG aus Hersbruck hat einen Onlinehändler wegen einer Gebrauchsmusterverletzung abgemahnt. Ausgesprochen wurde die Abmahnung durch die Rechtsanwälte Rau, Schneck & Hübner aus Nürnberg.
Im Streit steht der Verkauf einer Schneidhilfe für Tortenböden. Es handelt sich um eine Art Tortenring mit waagerechten Schlitzen, die der Führung eines Messers dienen, wenn man den Tortenboden in mehrere Schichten teilen möchte.
Für diese Schneidhilfe hat Zenker im Jahr 2008 ein Gebrauchsmuster beim deutschen Patent- und Markenamt angemeldet und macht nun Unterlassungs- Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen den Händler geltend.
Der Gegenstandswert der Abmahnung ist bislang noch nicht beziffert worden.
Zu bedenken ist bei Gebrauchsmustern, dass das DPMA bei der Anmeldung die sachlichen Schutzvoraussetzungen des Gebrauchsmusters nicht prüft. Daher ist eine solche Abmahnung einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen und keinesfalls sollte eine Unterlassungserklärung leichtfertig unterzeichnet werden.
Unsere Empfehlung:
- Ruhe bewahren
- Keinen Kontakt mit den gegnerischem Rechtsanwalt aufnehmen
- Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung
- Fristen beachten
- Wenden Sie sich sofort nach Erhalt der Abmahnung an einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 5.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich im Wettbewerbsrecht!
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