Aktuell mahnt der Verein für lauteren Wettbewerb e. V., Hamburg Shopbetreiber wegen falscher Angaben beim Grundpreis ab! Konkret wird das Fehlen von Grundpreisen gerügt.
Gemäß § 2 PangV muss ein Verkäufer der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 angeben.
Der Verein für lauteren Wettbewerb e. V., Hamburg fordert eine Unterlassungserklärung und den Ausgleich seiner Kosten. Achtung! Wer eine Unterlassungserklärung abgibt muss auch seine Onlinepräsenz entsprechend abändern. Sollte auch nur bei einem Produkt die Angabe des Grundpreises künftig vergessen werden droht eine hohe Vertragsstrafe.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben oder Ihren Shop auf etwaige Verstöße überprüfen lassen wollen.
Wir helfen sofort und gerne!
Rufen Sie unverbindlich an 0800-3331030 oder schreiben Sie ein Mail an kanzlei@dr-schenk.net