25. Januar 2012
Wieder einmal liegt uns eine Abmahnung des Verbrauchschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb vor. Gegenstand der Abmahnung sind vermeintliche Verstöße gegen das AGB-Recht sowie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Kostennote in Höhe von 232,05 € geltend gemacht.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Soforthilfe unter Tel: 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk