Unsere Kanzlei hat Kenntnis davon erlangt, dass der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. derzeit Verkäufer im Bereich Online Buchhandel abmahnt.
Gegenstand der Abmahnungen sind fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. So wurde etwa beanstandet, dass die Verkäufer in Ihrer Widerrufsbelehrung eine 40 € Klausel verwendet haben, ohne dass es hierfür wie gesetzlich vorgeschrieben eine vertragliche Vereinbarung gegeben habe (sog. Doppelte 40 € Klausel).
Aufgrund der Verstöße liegt ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vor.
Neben einer strafbewährten Unterlassungserklärung werden Kosten in Höhe von EUR 232,05 gefordert. Viele Betroffene neigen dazu die Unterlassungserklärung vorläufig zu unterzeichnen und den Geldbetrag zu überweisen, da er im Vergleich zu Abmahnungen von Rechtsanwälten sehr niedrig ist. Hiervon müssen wir dringend abraten. Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt ein Unterlassungsvertrag zustande der lebenslang gültig ist. Bei erneutem Verstoß können Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro gefordert werden. Die vorformulierten Unterlassungserklärung sind auch häufig zu weit gefasst.
Unsere Empfehlung: Nichts unterschreiben – Nicht zahlen
Lassen Sie sich durch und helfen!
Unsere Erfahrung basiert auf mehreren tausend Abmahnungen!
Wir wissen worauf es ankommt!
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.net
Ähnliche Beiträge
- ›Abmahnung – Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.2020
- ›Abmahnung – Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. – Angaben in allgemeinen Geschäftsbedingungen2014
- ›Abmahnung – Hiddemann Weiss GbR wegen (angeblichen)unlauteren Wettbewerb2020
- ›Abmahnung – Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V.- Fehlender Hinweis auf Inhalt von Lebensmitteln2015
- ›Abmahnung – Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen fehlerhafter AGB2013