Unsere Kanzlei hat Kenntnis davon erlangt, dass der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. derzeit Verkäufer im Bereich Online Buchhandel abmahnt.
Gegenstand der Abmahnungen sind fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. So wurde etwa beanstandet, dass die Verkäufer in Ihrer Widerrufsbelehrung eine 40 € Klausel verwendet haben, ohne dass es hierfür wie gesetzlich vorgeschrieben eine vertragliche Vereinbarung gegeben habe (sog. Doppelte 40 € Klausel).
Aufgrund der Verstöße liegt ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vor.
Neben einer strafbewährten Unterlassungserklärung werden Kosten in Höhe von EUR 232,05 gefordert. Viele Betroffene neigen dazu die Unterlassungserklärung vorläufig zu unterzeichnen und den Geldbetrag zu überweisen, da er im Vergleich zu Abmahnungen von Rechtsanwälten sehr niedrig ist. Hiervon müssen wir dringend abraten. Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt ein Unterlassungsvertrag zustande der lebenslang gültig ist. Bei erneutem Verstoß können Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro gefordert werden. Die vorformulierten Unterlassungserklärung sind auch häufig zu weit gefasst.
Unsere Empfehlung: Nichts unterschreiben – Nicht zahlen
Lassen Sie sich durch und helfen!
Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 3.000 Abmahnungen!
Wir wissen worauf es ankommt!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.net