Uns liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Enrico Lemke aus Au in der Hallertau wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vor. War es vormals die Handelsplattform Amazon, werden nun wohl Verstöße auf der Handelsplattform Ebay abgemahnt. Ausgesprochen werden die Abmahnungen weiterhin durch den Rechtsanwalt Volker Jakob aus Bad Endbach.
Streitgegenstand sind Filme, die dem Jugendschutz unterliegen und erst ab 18 verkauft werden dürfen bzw. indiziert sind und in Deutschland nicht verkauft werden dürfen.
Gemäß § 1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz muss beim Verkauf von Filmen über 18 im Wege des Versandhandels sichergestellt werden, dass kein Versand an Jugendliche und Kinder erfolgt. Nicht jeder Online Händler unterfällt allerdings der Legaldefinition des Versandhandels. Dies nämlich dann nicht, wenn er technische oder sonstige Vorkehrungen getroffen hat, die einen Verkauf an Jugendliche und Kinder verhindern.
Neben einer Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von diesmal 30.000 € geltend gemacht.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten heißt es zunächst Ruhe bewahren!
Nichts unterschreiben! Nicht zahlen!
Wir helfen gern!
Wir haben Erfahrung aus mehr als 3.000 Abmahnungen.
Wir wissen worauf es ankommt.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net