Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Davor Petrovic aus Mainz zur Überprüfung vor. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen unerlaubt Produktfotos verwendet zu haben. Konkret geht es um einen Tupperware Dosenöffner. Nach eigenen Angaben wurden Herrn Petrovic von dem Fotografen des Bildes die ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen. Laut dem zum Vertrag beigefügten RECHTEKATALOG wurde ihm insbesondere das Vervielfältigungs- und Vertreibungsrechte übertragen.
Gefordert werden von Herr Petrovic die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 55,- Euro pro Fotografie.
Interessant ist, dass Herr Petrovic zunächst das Ende der jeweiligen Auktion abwartet, bis die jeweilige Abmahnung versendet wird. Dies scheinbar deswegen, da die jeweilige Auktion nicht mehr eingesehen werden kann und die Abgemahnten beim Eintreffen der Abmahnung die tatsächlich verwendeten Produktfotos nicht mehr mit denen in der Abmahnung aufgeführten vergleichen können. Es ist für den Abgemahnten also nicht mehr nachprüfbar, ob tatsächlich die in der Abmahnung abgebildeten Produkt-Fotos in der Auktion verwendet wurden!
Herr Petrovic erwähnt in seiner Abmahnung noch, dass er zunächst auf die Einschaltung eines Rechtsanwalts verzichtet habe. Hierdurch soll scheinbar erreicht werden, dass die Abgemahnten schnell zahlen aus Angst, dass ansonsten hohe Kosten auf Sie zukommen.
Letztendlich rät er noch dazu keinen Rechtsanwalt einzuschalten, da dies die Kosten nur erhöhen würde.
Wir können in keinem Fall dazu raten die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen! Diese ist viel zu weitgehend! Es drohen hohe Vertragsstrafen und Schadenersatzforderungen.
Es lohnt sich in jedem Fall einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gern.
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