Erneut liegt uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Klaka aus München im Auftrag der Longchamp S.A.S wegen Verletzungen gegen das Wettbewerbsrecht sowie gegen das Geschmacksmusterrecht zur Bearbeitung vor.
Bei der Longchamp S.A.S handelt es sich um ein Unternehmen, welches hochwertige Taschen verkauft. Nach eigenen Angaben haben Sie in den letzten Jahren allein Deutschland im Schnitt jährlich 100.000 Taschen verkauft. Nach eigenen Angaben sind die Taschen wettbewerbsrechtlich gegen Nachahmung geschützt, da sie über originäre wettbewerbsrechtliche Eigenart verfügen. Diese sollen in dem Kontrast der Farbe und/oder Material zwischen den Henkeln und dem zwischen den Henkeln befindlichen Überwurf einerseits sowie dem Korpus der Tasche andererseits liegen. Zur Untermauerung Ihrer Ansprüche werden Urteil des OLG Düsseldorf und OLG Köln genannt.
Darüber hinaus besteht auch ein geschmacksmusterrechtlicher Schutz, da das streitgegenständliche Taschenmodell als Geschmacksmuster eingetragen ist.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er täuschend ähnliche Taschen zum Verkauf anbietet.
Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft, Schadenersatz und Kostenerstattung.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten heißt es zunächst Ruhe bewahren!
Nichts voreilig unterschreiben! Nicht zahlen!
Vielmehr sollte der Fall zunächst einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt übergeben werden, um die vermeintlichen Ansprüche zu überprüfen und wenn möglich abzuwehren.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Erfahrung aus mehr als 4.000 Abmahnungen!!!
Soforthilfe unter 0800 -3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net