Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf sog. Tauschbörsen des Musikwerks „Comeback” von den Scorpions abgemahnt. Die Abmahnung wird durch die Sony Music Entertainment GmbH ausgesprochen, dem die Rechte an dem Werk zustehen sollen. Abmahnende Kanzlei sind die Rechtsanwälte Waldorf Frommer.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Video zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € verlangt.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Wir helfen sofort! Tel: 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk