Die Kanzlei Schroeder spricht regelmäßig Abmahnungen im Auftrag der Ernst Westphal e.K aus. Die Ernst Westphal e.K verkauft Uhren, Uhrzubehör und Schmuck über das Internet. Betroffen sind Online Händler, die vergleichbare Produkte auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay anbieten.
Dem Abgemahnten wird in der Abmahnung beispielsweise vorgeworfen, auf der Online-Handelsplattform eBay als Privatperson aufgetreten zu sein, jedoch gewerblichen Handel zu treiben.
So müsse ein gewerblicher Händler Informationen bereitstellen, die der Abgemahnte jedoch nicht bereitgehalten habe. Konkret geht es um das Vorhalten eines Impressums, die Belehrung über das Widerrufsrecht sowie das Mängelhaftungsrecht, als auch der Link zur OS-Streitschlichtungsplattform.
Nach Meinung Kanzlei Schroeder stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar.
Gefordert werden in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Abmahnkosten.
Ob jemand als Privatperson verkauft oder als gewerblicher Verkäufer richtet sich nach verschiedenen Kriterien.
Der Bundesgerichtshof hat insoweit wie folgt ausgeführt:
„Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sog. Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.“
Es muss daher der jeweilige Einzelfall genau geprüft. Werden.
Unsere Empfehlung:
Beachten sie die Fristen
Keinen Kontakt mit dem Gegner aufnehmen
Geben sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab
Bewahren Sie Ruhe
Beauftragen sie einen auf das wettbewerbsrecht spezialisieren Rechtsanwalt
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen!
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Soforthilfe unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net