Erneut erreicht uns eine Abmahnung der Rechtsanwälte Greyhills im Auftrag der kalifornische Firma Mad Dogg Athletics Inc.
Neben einer Unterlassungserklärung, Rechtsanwaltskosten von 2.051,- € (Streitwert 100.000 €) gefordert werden. Für den Fall zukünftiger Verstöße wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- € gefordert.
Grund der Abmahnung ist der Vorwurf, dass Markenrechte an der Marke „SPINNING“ verletzt worden seien, da die einschlägigen Verkehrskreise irrig davon ausgehen müssen, dass es sich bei den angebotenen Waren um Originale der Fa. Mad Dogg Athletics Inc. bzw. deren Lizenznehmer handeln. Gleichzeitig soll ein Verstoß nach § 8 UWG vorliegen.
Wir raten zunächst: Nicht zahlen! Nicht unterschreiben!
Die Abmahnung sollte nämlich zunächst in jedem Fall durch einen auf das Mayrken- und Wettbewerbsrechtrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Die Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall abgeändert werden, sofern Sie nicht gänzlich abgewehrt werden kann. Anderenfalls drohen hohe Vertragsstrafen. Auch die Kosten können regelmäßig abgewehrt oder zumindest reduziert werden.
Unser Rat:
– Zunächst prüfen, ob das Markenrecht überhaupt verletzt ist.
– Nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen
– Fachkundigen Rechtsrate einholen
– In jedem Fall die gesetzte Frist beachten
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Wir helfen gerne! Erfahrung aus über 4.000 Abmahnungen!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net