Bereits der Erhalt einer Abmahnung ist meist schon ein großer Schock für den Betroffenen.
In der Abmahnung werden Summen in Höhe von mehreren hundert oder tausend Euro verlangt. Noch schlimmer trifft es aber diejenigen die gleich zwei Abmahnungen erhalten und dies auch noch für ein und denselben Verstoß. Dies aber von zwei verschiedenen Rechteinhabern über zwei verschiedene Anwaltskanzleien.
So aktuell geschehen wegen des illegalen Anbietens des Computerspiels namens „The Night of the Rabbit“. Dieses soll der Abgemahnte in sog. Filesharing Tauschbörsen wie bittorrent angeboten haben.
In der Abmahnung wird seitens der Anwaltskanzlei Nimrod behauptet, Rechteinhaber dieses Werkes sei die Firma rondommedia Marketing & Vertriebs GmbH. Diese habe sich die Exklusivrechte an dem Werk von der Entwicklungsfirma Deadalic Entertainment GmbH übertragen lassen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und Schadenersatz in einer Gesamthöhe von 1.157,00 €.
Fast zeitgleich hat der Abgemahnte eine weitere Abmahnung erhalten. Diesmal wurde der Rechtsanwalt Daniel Sebastian beauftragt. Abgemahnt wird wiederum der unbefugte Download des Computerspiels „The Night of Rabbit“ mit der Forderung der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und einer Schadensersatzforderung in einer Gesamthöhe von 1.500 €. Rechtsanwalt Sebastian wurde seitens der Entwicklungsfirma Deadalic Entertainment GmbH selbst beauftragt, die ebenfalls behaupten die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Computerspiel zu haben.
Wir können nicht empfehlen die Unterlassungserklärungen und/oder den Geldbetrag zu zahlen.
Die Berechtigung der Abmahnungen sollte zunächst durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Auch die Höhe der geltend gemachten Forderungen ist nach unserer Auffassung weit überhöht.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben helfen wir Ihnen gerne!
Eine Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net