Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin vor. In dem 13 Seiten langen Abmahnschreiben wirft Herr Rechtsanwalt Stefan Richter unserem Mandanten unerlaubt per elektronischer Post (gemeint E-Mail) versendet (Spam Mail) zu haben.
Er gibt insoweit an, dass sein Mandant über die Webseite unseres Mandanten eine Bestellung getätigt habe. Er habe sich bewusst gegen die Eintragung in den Newsletter entschieden. Auch wurde er nicht darauf hingewiesen, dass seine Mailadresse zu Webezwecken genutzt werde.
Trotzdem habe sein Mandant eine Mail mit Werbung erhalten.
Die Zusendung sei eine unzumutbare Belästigung und unlauter. Belästigungswerbung insbesondere per elektronischer Nachricht, stellte nach Ansicht von Rechtsanwalt Stefan Richter mittlerweile eine regelrechte „Landplage“ dar. Er setzt daher einen Streitwert von 8.400 € an. Er verlang daher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,03 €.
Gefordert wird nun die Unterzeichnung einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zwar sowohl von der GmbH als auch von den Geschäftsführern.
Zudem verlangt Herr Richter Auskunft hinsichtlich der über seinen Mandanten gespeicherten Daten. Ebenso nach Auskunftserteilung die Löschung /Sperrung sowie Bestätigung der Sperrung /Löschung. Er beruft sich insoweit auf die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Wir haben aus mehren Gründen Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Abmahnung.
Unsere Empfehlung
Ruhe bewahren
Fristen beachten
Keine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Geldbetrag zahlen
Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
Einen Rechtsanwalt mit der Prüfung und Vertretung beauftragen
Wenn auch Sie eine Abmahnung von Herrn Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin erhalten haben helfen wir Ihnen gerne. Wir kennen den Rechtsanwalt bereits aus einem ähnlichen Fall.