Eine gute Nachricht für Betriebsräte. Der Gesetzgeber hat die Geltung des § 129 BetrVG (Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie) bis zum 03.06.2021 verlängert.
Betriebsräte können daher weiterhin Betriebsratssitzungen, Beschlussfassungen und Betriebsversammlungen per Telefon- und Videokonferenz durchführen.
Vor der Corona Pandemie galt § 33 Abs. 1 BetrVG. Danach wurden Betriebsratsbeschlüsse durch die anwesenden Mitglieder gefasst. Da eine Anwesenheit während der Krise kaum möglich ist und
die Handlung- und Beschlussfähigkeit der Betriebsräte stark eingeschränkt war wurde der § 129 BetrVG zum 01.03.2020 eingeführt
Die Regelung galt jedoch nur bis zu, 31.12.2020. Diese Regelung wurde nun verlängert
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