Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung vor, in der die bekannte Marke mit dem Stierkopf Shopbetreiber abmahnt, die E-Zigaretten-Ampullen in der Geschmacksrichtung „Red Bull“ anbieten.
Oft bieten Händler auf Ihrer Internetseite Ampullen an und verwenden daneben etwa eine nachgestellte Red-Bull-Dose oder den Stierkopf als Verweis auf die Geschmacksrichtung.
Dies kann jedoch eine Markenrechtsverletzung darstellen, da ein Produkt, welches nicht dem Red-Bull-Konzern angehört, unter Zuhilfenahme dessen bekannten Namens in unzulässiger Art und Weise beworben wird. Der bekannte Markenname Red Bull wird folglich dazu ausgenutzt, ein anderes Produkt zu bewerben.
Der Streitwert in dem uns vorliegenden Verfahren beträgt 150.000,00 €. Daran ist zu erkennen, dass dem wirtschaftlich möglichen Schaden eine sehr hohe Bedeutung beigemessen wird. Die Höhe des Streitwertes ist jedoch keinesfalls unangemessen, da die Bewerbung von gesundheitsschädlichen E-Zigaretten in Verbindung mit der weltbekannten Marke Red Bull, zu einem immensen Imageschaden führen könnte.
Händlern mit E-Zigaretten sei deshalb dringend zu raten, ihre angebotenen Geschmacksrichtungen nicht durch geschützte Markenprodukte zu unterstreichen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben heißt es erst mal Ruhe bewahren. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Vielmehr sollte die Abmahnung durch einen aufs Markenrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte, sollte man nicht die Unterlassungserklärung unterschreiben die der Abmahnung beigefügt ist. Vielmehr sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch bei den Kosten bestehen oft Möglichkeiten diese erheblich zu reduzieren.
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder unter kanzlei(at)dr-schenk.net