Nunmehr scheinen auch die Russen Lust am abmahnen zu bekommen.
Uns liegt eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei Kruse wegen eines russischen Filmwerks "NA Igre 1“ der Firma Russkoe Stschaste Houm Video (GmbH nach russischem Recht) vor.
Neben der Unterlassungserklärung wird als Schadenersatz ein Betrag in Höhe von 980,00 € geltend gemacht. Die Abmahnung ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich.
Telefonisch und per Fax ist Frau Kollegin Doreen Kruse nur über eine 01805-Nummer erreichbar. Als E-Mail Adresse wird eine googlemailadresse angegeben.
Bisher ist uns kein Fall bekannt, in welchen die Firma Ihre Rechte gerichtlich durchgesetzt hat. Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Nicht zu reagieren birgt ein erhebliches Kostenrisiko, so dass die Gesamtkosten sich schnell auf 2.000 € oder mehr belaufen können.
Wir empfehlen auf keinen Fall blind die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sondern fachlichen Rat bei einem Anwalt einzuholen.
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