Die Rechtsanwälte Sagsöz und Euskirchen aus Bonn mahnen weiter im Namen der MKG Motoren Köln GmbH ab. Gegenstand der Abmahnung sind angebliche fehlerhafte Werbeaussagen mit Garantien sowie Verstöße im Hinblick auf das bestehende Widerrufsrecht und das AGB-Recht.
Aufgrund des Umfangs der Abmahntätigkeit kann ein Rechtsmissbrauch nicht mehr ausgeschlossen werden.
Interessant ist auch, dass das Unternehmen sich selber wettbewerbswidrig verhält, indem es mit angeblichen Garantien wirbt, die mit einer Irreführung beim Verbraucher einhergehen. Dies wurde bereits gerichtlich festgestellt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten heißt es zunächst Ruhe bewahren. In keinem Fall sollte vorschnell eine Unterlassungserklärung abgegeben werden und schon gar nicht Geld gezahlt werden.
Vielmehr sollte der Fall einem im Wettbewerbsrecht erfahren Rechtsanwalt übergeben werden, um die vermeintlichen Ansprüche zu überprüfen und wenn möglich abzuwehren.
Wir helfen Ihnen gerne! Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net