6. September 2012
Der europäische Gerichtshof, Entscheidung vom 06.09.2012, C-544/10 hat entschieden, dass Wein nicht mit der Aussage "bekömmlich" beworben werden darf. Im konkreten wurde ein Pfälzer Wein mit der Aussage "bekömmlich" beworben mit dem Hinweis, dass der Wein eine sanfte Säure hat.
Achtung! Es gibt ein generelles Verbot für gesundheitsbezogene Angaben bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent.
Im konkreten Fall führte das Gericht aus, dass es verboten sei Rebsorten mit dem Hinweis auf eine vorübergehend vorteilhafte Wirkung für den Magen zu bewerben. Denn so werde trotz des potentiell schädlichen Verzehrs " für den Verbraucher die Erhaltung eines guten Gesundheitszustands suggeriert".