Unserer Kanzlei liegt eine weitere Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) wegen angeblicher Verstöße gegen Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-ENVKV) vor.
Gegenstand der Abmahnung sind angeblich fehlende notwendige Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO² -Emissionen. Teilweise wird nicht das Fehlen sondern lediglich die Schriftgröße vom DUH bemängelt.
Nach Meinung der Deutschen Umwelthilfe dienen die Verbrauchskennzeichnungsvorschriften dem Umweltschutz und dem Verbraucherschutz, so dass Verstöße hiergegen einen einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Gefordert wird von der Deutschen Umwelthilfe die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Begleichung der Kosten in Höhe von 212,62 €
Achtung! Es sollte in keinem Fall die geforderte Unterlassungserklärung der Deutschen Umwelthilfe unterzeichnet werden.
Diese beinhaltet eine Vertragsstrafe vom 7.500 bzw. 10.000 €, die im Falle der Zuwiderhandlung gezahlt werden müsste. Weiter soll sich die Vertragsstrafe bei jedem weiteren selbständigen Verstoß um jeweils 25 % erhöhen.
Eine solche Erklärung sollte man nicht unterschreiben. Vielmehr sollte man einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.
Die Deutsche Umwelthilfe hat mittlerweile auch mehrere Gerichtsprozesse vor verschiedenen Gerichten verloren. So wurde festgestellt, dass die Pflichtangaben unter bestimmten Voraussetzungen nicht erforderlich sind.
Abgemahnt werden von der Deutschen Umwelthilfe auch Angaben bei Vorführwagen. Es ist allerdings äußerst fraglich, ob eine Vorführwagen unter die Pkw EnVKV fällt. Hierzu müsste der PKW neu im Sinne der Verordnung sein. Das OLG Kobelnz verneinte dies. Der Fall liegt derzeit beim Bundesgerichtshof, Az. I ZR 190/10. Mündliche Verhandlung ist auf den 21.12.2011 angesetzt.
Wir halten Sie auf den Laufenden.
Soforthilfe bei Abmahnungen: Tel: 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk