Aktuell liegt uns erneut eine Abmahnung Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) wegen Verstoß gegen die PKW-EnVKV vor. Gerügt wird, dass PKW ins Zeitungsanteigen, im Internet usw. beworben werden, ohne dass Angaben im Rahmen der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (auch Vorführwagen)gemacht werden.
Die Verordnung dient u.a. dazu Verbrauchern helfen soll den Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emissionen neuer Personenkraftfahrzeuge direkt zu vergleichen und die Kaufentscheidung zugunsten eines möglichst umweltfreundlichen Fahrzeuges unterstützen.
Die fehlenden Angaben stellen einen Wettbewerbsverstoß da.
Gefordert werden neben einer Unterlassungserklärung Kosten in Höhe von € 212,62 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten heißt es zunächst Ruhe bewahren!
Nichts unterschreiben! Nicht zahlen!
Vielmehr sollte der Fall zunächst einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt übergeben werden, um die vermeintlichen Ansprüche zu überprüfen und wenn möglich abzuwehren.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen!!!
Soforthilfe unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Ähnliche Beiträge
- ›Deutsche Umwelthilfe mahnt Makler wegen Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab!2020
- ›Weitere Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe wegen Verstößen gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-ENVKV).2011
- ›Abmahnung Deutsche Umwelthilfe e.V.2021
- ›Die Deutsche Umwelthilfe mahnt ab2018
- ›Weitere Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße + Vertragsstrafe2017