Wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig wird hat dies weitrechende Folgen. Um so wichtiger ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Risiko kann so deutlich abgemildert werden.
Doch wann greift eine solche Versicherung?
Versicherungen zahlen eine Berufungsunfähigkeit Rente naturgemäß nicht gerne. So prüfen Sie ganz genau, ob die Voraussetzungen einer Berufungsunfähigkeitsrente auch vorliegen.
Grundvoraussetzung ist erst einmal ein gültiger Versicherungsvertrag. Vor Vertragsschluss muss der Arbeitnehmer einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Versicherung stellen. In diesem Antrag muss der Antragssteller dann diverse Fragen hinsichtlich des aktuellen Gesundheitszustands beantworten. Der Antrag muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden und es darf nichts verschwiegen werden. Auch nach Hobbys wird regemäßig gefragt. Riskante Hobbys wie Reiten, Fallschirmspringen usw. können zu einer Erhöhung der Versicherungsprämien und sogar zu einer Ablehnung des Antrags führen!
Die Versicherungsschutz beginnt in aller Regel mit der Zahlung der ersten Versicherungsprämie. Es ist die Pflicht des Versicherungsnehmers dafür Sorge zu tragen, dass die Zahlung erfolgt. Bei Nichtzahlung droht die Kündigung!
Wann ist man berufsunfähig?
Die Definition haben Versicherer bereits in Ihrem Bedingungen festgelegt. Man kann aber grds sagen, dass die Unfähigkeit des Versicherungsnehmers zur Ausübung seiner Berufstätigkeit vorliegen muss. Diese Unfähigkeit muss sich für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung aus einer Krankheit und dem körperlichen Verfall heraus ergeben. Als Krankheit wird rechtlich betrachtet ein Gesundheitszustand angesehen, welcher sich von dem ursprünglichen „normalen“ körperlichen Zustand so abgrenzt, dass die betroffene Person ihren beruflichen Verpflichtungen nicht mehr oder nur noch zu einem 49 prozentigen Anteil nachkommen kann. Im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die sogenannte 50 % Regel sehr wichtig. Sie entscheidet, ob die Versicherung zahlt. Der Versicherungsgeber fordert insoweit in aller Regel einen Nachweis.
Weiter ist Voraussetzung, dass die körperliche Einschränkung von Dauer ist. In aller Regel wird ein Zeitfenster zwischen sechs Monaten und drei Jahren durch den Versicherungsgeber festgelegt.
Dies sind nur die groben Grundlagen. Die genauen Einzelheiten ergeben sich aus dem Gesetz und dem konkreten Versicherungsvertrag.
Bei Streitigkeiten mit der Versicherung empfiehlt es sich frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten. Streitigkeiten über die Leistungspflicht der Versicherung sind oft mit hohen Rechtsanwalts. und Gerichtskosten verbunden. Es empfiehlt sich daher auch eine Rechtsschutzversicherung, die solche Fälle mit abdeckt.
Sie benötigen Hilfe im Versicherungsrecht? Gerne sind wir für Sie da! Kanzlei Dr. Schenk – Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen