Der Verlag für virtuelle Dienste, Inhaberin Carmen Homer aus Emmerich am Main ist weiter aktiv. Allein diese Woche haben wir drei neue Fälle aufgenommen.
Wir haben bereits mehrfach über die Vorgehensweise des Verlags für virtuelle Dienste beichtet. Mitarbeiter der Frau Homer rufen Gewerbetreibende oder Freiberufler an und suggerieren dem Angerufenen es ginge um ihre Webseite und dessen Firmeneintrag bei Suchmaschinen. Charakteristisch bei diesen Anrufen ist, dass das Opfer in der Regel glaubt, mit einem Mitarbeiter von Google zu sprechen. Folge des Telefonats: Eine Rechnung des Vereins für virtuelle Dienste in einer Höhe ab 500 €. Zahlt der Kunde die Rechnung nicht kommt kurze Zeit später eine Mahnung. Dann kommt noch eine letzte Mahnung. Im Weiteren wird der Vorgang an die Firma Eurotreuhand Inkasso GmbH abgegeben. Die Forderungen werden hierbei immer höher, da Mahnauslagen und inkassokosten geltend gemacht werden. Wir empfehlen einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen, da der Verlag für virtuelle Dienste auch nicht dafür zurückschreckt die angebliche Forderung gerichtlich durchzusetzen.
In einem von uns erstrittenen Urteil des AG Bonn vom 23.06.2015, Az.: 109 C 348/14, wurde eine vom Verlag für virtuelle Dienste erhobene Klage auf Zahlung einer Vergütung für einen angeblich in Auftrag gegebenen Firmeneintrag allerdings abgewiesen.
Das Gericht geht unabhängig von der Frage ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist von der Rechtswidrigkeit des Anrufs der Klägerin aus, da nach § 7 Nr. 2 UWG jede Werbung gegenüber einem Nichtverbraucher ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung darstellt. Die Klägerin hat gegen dieses Verbot verstoßen, da jedenfalls der erste Anruf einen sogenannten „Cold Call“ darstellt, welcher unzulässig ist. Es lag weder eine ausdrückliche noch eine mutmaßliche Einwilligung unserer Mandantin vor. Daher stehen dem Angerufenen Schadenersatzansprüche zumindest in der Höhe zu wie sie der Verlag für virtuelle Dienste verlangt.
Der Angerufenen kann daher sogar in die Gegenoffensive gehen und eine Abmahnung aussprechen.
Sie sind Opfer des Verlages für virtuelle Dienste? Wir helfen Ihnen. Wir haben bereits in zahlreichen Fällen gegen Frau Carmen Homer beraten und vertreten!
Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.