Aktuell wird das illegale down – bzw. uploaden auf Tauschbörsen diverser Musikwerke auf abgemahnt, die sich auf dem allseits beliebten "German Top 100 Single Charts" befinden. Wer diese Datei herunterlädt läuft große Gefahr gleich mehre Abmahnung zu erhalten, da sich auf der Datei zahlreiche urheberrechtlich geschützte Werke befinden, die verschiedenen Rechteinhabern gehören.
So werden Abmahnungen etwa durch die Universal Music GmbH ausgesprochen, denen die Rechte an verschiedenen Werken zustehen sollen. Abmahnende Rechtsanwälte sind die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg.
Zu den abgemahnten Liedern gehören
Künstler Titel
Lady Gaga Born this way
Lady Gaga the Edge Of Glory
Cacada San Francisco
Rihanna S&M
Rihanna California King Bed
The Black Eyed Peas Just Can´t Get Enough
The Black Eyed Peas Don´t Stop The Party
Milow You And Me
Ell/Nikki Running Scared
Sarah Englers Call my Name
Juli Süchtig
Bullmeister Girls Beautiful
Andreas Bourani Nur In meinem Kopf
Cassandra Stehen Gebt alles
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse (beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, etc.) anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte diese Lieder zum Download angeboten zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung wird regelmäßig ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 1.200,00 € verlangt.
Ebenso mahnt David Guetta durch die Kanzlei Kornmeier und Partner ab. David Guetta sollen die Rechte an dem Stück Where Them Girls At (Fea. Nicki Minaj & Flo Rida) zustehen. Der verlangte Vergleichsbetrag beträgt hierfür 450,00 €.
Weiter mahnt auch der allseits bekannte Rapper Bushido (Herr Anis Mohamed Ferchichi durch die Kanzlei Binhardt, Fiedler, Zerbe ab. Aktuell wird abgemahnt wegen des Liedes „Wärst du immer noch hier? Bushido begnügt sich mit 400,00 € als Vergleichsbetrag.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen. Auch wenn der Betrag nicht besonders hoch ist, sollte die Abmahnung genau überprüft werden.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte, – wenn überhaupt – nur in einer abgeänderter Form abgegeben werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.