Sky Deutschland vertreten durch die Rechtsanwälte JBB (Jaschinksi, Biere, Brexl) aus Berlin mahnt massiv Gaststättenbetreiber, Internetcafes usw. wegen angeblich unzulässiger Ausstrahlung von Sportveranstaltungen wie insbesondere Bundesligaspielen ab.
SKY Deutschland hat von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH bis zum Ablauf der Saison 2012/2013 die Rechte die exklusiven Rechte Aboverträge mit Gewerbetreibenden abzuschließen.
Die Deutsche Telekom bietet seit einiger Zeit ebenfalls Bundesligaspiele über das Programm „Liga Total!“ ab. Dieses Angebot richtet sich aber ausschließlich an Privathaushalte. Hierauf weist die Telekom auch ausdrücklich auf Ihrer Webseite hin.
Das Problem ist allerdings, dass die Vermittler des Programms Ihre gewerblichen Kunden zugesichert haben, dass Sei das Programm in den Gaststätten, Internetcafes. Usw. ausstrahlen dürften.
Sky geht hiergegen nun massiv vor und hat extra hierfür Kontrolleure, die nach Gewerbetreibenden sucht, die „Liga Total!“ anbieten.
Sky fordert die Abgemahnten auf eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie einen Schadenersatz in Höhe von 5.000 € an Sky zu zahlen.
Wenn der Abgemahnte einen Abo Vertrag mit Sky (ab 159 € im Monat) abschließt verringert sich die Schadenersatzforderung auf 300 €.
Rechtlich ist Abmahnung höchst zweifelhaft. Bei den Live Spielen besteht nach unserer Auffassung kein Filmwerkschutz, sondern lediglich ein Laufbildschutz gemäß § 95 UrhG. Hiervon ist allerdings nicht das Recht zur Wiedergabe von Funksendungen gemäß § 22 UrhG umfasst.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Auch besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.