2. November 2010
Das OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2010, Az.: 4 U 32/10 hat entschieden, dass die Werbung Lieferung "frei Haus" eine irreführende Werbung darstellt, wenn gleichzeitg Verpackungskosten berechnet werden. Ebenso liegt ein Verstoß gegen das in § 1 PangV enthaltene Transparenzgebot vor.
So gehe der Verbraucher davon aus, dass bei einer solchen Werbung keine weiteren Kosten mehr anfallen.