Unter dem Aktenzeichen 720 Js 31889/09 erhob die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 07.06.2011 Anklage gegen den Rechtsanwalt Olaf Tank und seine Mandanten Andreas Walter und Jan Manuel Schmidtler sowie Alexander Varin.
Der Vorwurf lautet: Gewerbsmäßiger Betrug im Zusammenhang mit den Internetportalen „softwaresammler.de und „opendownload“ für den Tatzeitraum vom 02.09.2008 – 28.02.2010. Die Brüder und ihr Anwalt wurden in der Vergangenheit häufig in Verbindung gebracht mit Abzocke durch sogenannte Abofallen, bei denen ahnungslosen Internetnutzern ein kostenpflichtiger Vertrag „untergejubelt“ wird, indem diese meist durch wenige Klicks eine vermeintliche Aboleistung buchen. Auf die Kostenpflichtigkeit wird dabei entweder überhaupt nicht, oder in unzulässiger Weise versteckt hingewiesen. Solche Abofallen sind rechtswidrig und erfüllen darüber hinaus oftmals den Tatbestand des Betruges.
Erstaunlich in diesem Fall ist, dass die Angeklagten kein einziges Mal versuchten, eine vermeintliche Forderung gerichtlich einzuklagen. Auch Ihnen könnte daher bewusst gewesen sein, dass die Gerichte ihnen nicht unbedingt gefolgt wären.
Die entsprechende Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt, worin Aktenzeichen und vollständige Namen der Angeklagten genannt werden, verdeutlicht letztlich, dass großes öffentliches Interesse an diesem Verfahren besteht und die Angeklagten nicht als so schützenswert eingestuft werden, dass zumindest ihre Namen verschwiegen werden.
Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich die Vorwürfe bestätigen.