Jede Woche verteilt die Deutsche Post AG durch ihre Postzusteller in den grpßen Ballungszentren kostenlos das Magazin „Einkauf Aktuell“, wozu neben dem Fernsehprogramm auch redaktionelle Beiträge aufgeführt sind.
Diese Werbesendung wurde nunmehr vom BGH als ausdrücklich zulässig erklärt. Insbesondere sei sie nicht wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, weil sie redaktionelle Beiträge enthalte (Urteil vom 15.12.2011, Az.: I ZR 129/10).
Der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger und der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter hatten zuvor beanstandet, dass dies dem Gebot der Staatsferne der Presse zuwiderlaufe und somit wettbewerbswidrig sei.
Tatsächlich liegt die staatliche Beteiligung des Unternehmens bei 30,5 %, was nach Ansicht des BGH für eine staatliche Beherrschung nicht ausreiche. Insbesondere die Tatsache, dass bei den Hauptversammlungen in den vergangenen Jahren immer mindestens 67 Prozent der stimmberechtigten Anteilseigner vertreten gewesen seien, mache deutlich, dass die staatliche Beteiligung niemals über die Hauptversammlungsmehrheit verfügt habe.
Das Gebot der Staatferne der Presse bleibe letztlich gewahrt.