Der Leuchtmittelhersteller OSRAM konnte vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich sein Patent (Patentnummer DE 196 55 185) verteidigen.
Vorliegend hat OSRAM vier große Unternehmen, unter anderem LG, wegen Verletzung seines Patentrechts verklagt und gewonnen. Die vier Unternehmen dürfen nun nicht mehr ihre Fernseher- und Computerbildschirme mit der von OSRAM patentierten LED-Technik in Deutschland vertreiben und müssen überdies Schadensersatz an OSRAM zahlen.
Die vier Unternehmen hätten, so das Landgericht, bei bestimmten Modellen von Computermonitoren und LED-Fernsehgeräten eine LED-Hintergrundbeleuchtung eingesetzt, die ein Patentrecht der Klägerin verletze. Das streitgegenständliche Patent der Klägerin betriffe die Entwicklung eines Halbleiterbauelements, mit dem auf technisch einfache Weise und mit geringem Bauteileaufwand mischfarbiges, insbesondere weißes, LED-Licht erzeugt werden kann, so das Gericht weiter.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.06.2012, Az.: 327 O 378/11.