Die Online-Partnervermittlung „eDarling“ erwirkte am 02.01.2012 vor dem Landgericht Berlin einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber der Konkurrenzseiten Elite-Partner.de und Partnersuche.de.
Wettbewerbsrechtlich gegen ihre Konkurrenten vorgegangen war die Affinitas GmbH, Betreiberin von eDarling, aus folgenden Gründen:
Der EliteMedianet GmbH, Betreiberin von Elite-Partner.de, wurde zunächst vorgeworfen, dass eine Irreführung potentieller Nutzer darin liege, dass die Laufzeit der kostenpflichtigen 3- bzw- 6-monatigen Mitgliedschaften sich ohne eindeutigen Hinweis auf der Homepage um die doppelte Zeit zu dementsprechend doppelten Gebühren verlängert, falls diese nicht rechtzeitig gekündigt werde. Dies sei nicht nur unüblich, sondern stelle auch unerwartete Mehrbelastungen für den Verbraucher dar, die nicht hinzunehmen seien. Das Gericht folgte dieser Ansicht und erließ die einstweilige Verfügung antragsgemäß.
Eine weitere einstweilige Verfügung wurde gegenüber der Unister GmbH, Betreiberin von Partnersuche.de, erlassen, weil deren Mitarbeiter sich unter sog. Fake-Profilen anmeldeten und tatsächlichen Portalkunden Flirtinteresse suggerierten. Da sich gerade bei Partnerbörsen der Erfolg daran bemisst, wie viele Flirtchancen die Nutzer über das Portal bekommen, täuscht diese Art von fiktiver Kontaktbereitschaft eine Flirtquote vor, die tatsächlich nicht vorliegt. Auch hier sah das Gericht den Sachverhalt ähnlich und erließ die einstweilige Verfügung antragsgemäß.
Es bleibt abzuwarten, ob die Antragsgegner sich gegen die gerichtlichen Eilentscheidungen zur Wehr setzen. Bei Zuwiderhandlungen droht diesen aber nunmehr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.00,00 €.