Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 13.02.2014, Az.: 22 U 98/13 entschieden, dass der Schadensersatz bei der unberechtigten Verwendung von Produktfotos eines Berufsfotografen nach der MFM-Tabelle bemessen wird.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatte ein Onlinehändler zur Bewerbung seiner Verkaufsangebote unberechtigt 45 Produktfotos verwendet. In der ersten Instanz hatte das Gericht die Anwendbarkeit der MFM-Tabelle bejaht und einen 100%-igen Verletzerzuschlag zugunsten des Rechteinhabers festgelegt, so dass die Schadenshöhe 13.172,42 € betrug.
Dem schloss sich das OLG Hamm jedoch nicht an. Die Richter sahen die Anwendbarkeit der MFM-Tabelle, insbesondere bei der Frage nach der Höhe des Schadensersatzes, nicht als gegeben an. Nach Ansicht des Gerichts sei die MFM-Tabelle als Bemessungsgrundlage für den Schadensersatz insbesondere anwendbar, wenn es sich um Produktfotografien handelt, die von Berufsfotografen angefertigt wurden.
Hierzu führte das Gericht aus, dass die MFM-Tabelle auf die Empfehlungen von Bildagenturen, Fotografen und Bildjournalisten zurückzuführen sind und es Ziel der Erhebung ist, eine marktgerechte Übersicht von Vergütungsverhältnisse von Bildnutzungsrechten wiederzugeben. Die MFM-Empfehlungen beruhen somit auf den Erfahrungswerten professioneller Marktteilnehmer (vgl. insoweit auch LG Düsseldorf, Urt. v. 24.10.2012, 23 S 66/12, juris, Rn. 11, MMR 2013, 264 = ZUM-RD 2013, 204). Im Vergleich zu Produktfotos, welche privat erstellt werden, bestehen zahlreiche Unterschiede, wodurch auch allein die Anwendbarkeit auf Fotos von Berufsfotografen gerechtfertigt ist.
Demensprechend können die MFM-Empfehlungen als Ausgangspunkt einer Schätzung nach § 287 ZPO verwendet werden. In einem weiteren Schritt sei allerdings zu prüfen, ob das konkrete Lichtbild insgesamt als professionelles Werk angesehen werden kann und am Markt auch tatsächlich die geltend gemachten Preise erzielen könnte.
Im vorliegenden Fall schied die Anwendbarkeit der MFM-Tabelle nach Ansicht des Gerichts demnach schon aus, da es sich um äußerst simple Produktfotografien mit einer geringen Schöpfungshöhe handelte.