Das Oberlandesgericht Frankfurt legte in seiner Entscheidung vom 20.01.2014, Az.: 6 W 111/13 fest, dass ein Aussteller auf einer Internationalen Automobilausstellung (IAA) die dort ausgestellte Fahrzeuge nicht mit Preisen ausweisen muss.
Nach der PAngV ist zwar jeder, der Ware an Endverbraucher anbietet zur Angabe von Preisen verpflichtet. Bei der IAA handelt es sich im Gegensatz hierzu jedoch primär um eine Leistungsschau der Automobilindustrie. Hier sollen Produkte und insbesondere Produktpremieren präsentiert werden. Solch eine Messe richtet sich demnach nicht vorrangig an den Endverbraucher, sondern ist vielmehr eine Fachmesse.
Somit ist die PAngV nach Ansicht des Gerichts überhaupt nicht anwendbar.
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