Immer macht die GWE- Wirtschaftsinformationsges. mbH negative Schlagzeilen, in dem sie höchst umstrittene Formulare in amtlich aufgemachten SPAM-Emails verschickt und auffordert, völlig überteuerte Einträge in dubiosen Internetverzeichnissen zu kaufen. Meist ist dies auch noch getarnt als reine Bestätigung eines ohnehin bereits bestehenden Eintrages.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität hat die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die GWE beantragt und prompt Erfolg gehabt. Es hatte bereits zu dem Vorgang eine rechtskräftige Entscheidung gegeben, die es der GWE verbot solche, oder ähnliche Formulare zu versenden.
Der Einwand der GWE das Formular mittlerweile abgeändert zu haben konnte die Richter auch nicht vom Gegenteil überzeugen, da sie immer noch das Verbot in seinem Kernbereich verletzt sahen. Nach Ansicht der Düsseldorfer Richter war auch das neue Formular nach wie vor aufgrund der Aufmachung im Wesentlichen erhalten geblieben, insbesondere bezüglich der Vortäuschung eines werblichen Angebotes.
Da darin ein Verstoß gegen den Unterlassungstitel lag, wurde ein Ordnungsgeld von 50.000 EURO verhängt.
An dem Vorgehen der GEW ist zu sehen, dass auch wahrscheinlich weiterhin entsprechende Formulare verschickt wurden und werden, so dass nach wie vor bei Aufforderungen zur Bestätigung von vermeintlich kostenlosen Branchenbucheinträgen größte Vorsicht geboten ist.