Auch 2021 gibt es wieder Neuerungen und Änderungen. Bereits ab dem 01.03.2021 wird die Nutzung neuer Energielabels verpflichtend.
Ganz konkret sollen in 2021 die folgenden Geräte neu skaliert werden:
- Kühlgeräte
- Geschirrspüler
- Waschmaschinen
- elektronische Displays (z. B. Fernsehgeräte)
- Leuchtmittel
Die Erfahrung seit der Einführung des ersten Energieeffizienslabels 1995 hat gezeigt, dass Verbraucher hier klare Bewertungskriterien bekommen, anhand derer sie ihre Kaufentscheidung treffen.
2010 wurden die Labels geändert, da durch den technischen Fortschritt andere Effizienzklassen notwendig waren. Nunmehr gab es auch die Klassen A+, A++ und A+++.
Diese Einordnung hält die EU-Kommission mittlerweile jedoch auch für überholt, da durch die jetzt sehr vielen Effizienzklassen Klassen wie A-C nach wie vor einigermaßen ökologisch erscheinen, dies jedoch mittlerweile nicht mehr sind. Dementsprechend hält die Kommission die vielen Klassen für nicht mehr tauglich, um eine angemessen Orientierungsfunktion zu erfüllen.
Daher sollen nunmehr wieder die alten Klassen A-G eingeführt werden – dadurch entfallen die Klassen A+ bis A+++. Dabei wird die Klasse A die beste sein und G die schlechteste. Die Klasse A soll anfänglich leer sein, um Platz für energieeffizientere Modelle zu lassen. Die Verbraucher werden so nach Ansicht der Kommission deutlicher zwischen den energieeffizientesten Produkten unterscheiden können. Gleichzeitig dürfte dies für die Hersteller ein Anreiz sein, um Forschung und Innovation zur Entwicklung energieeffizientere Technologien weiter voranzubringen.
Ein neuer Bestandteil dieser Labels ist ein QR-Code, der mit einem normalen Smartphone gescannt werden kann, um zusätzliche offizielle (nicht gewerbliche) Informationen zu erhalten.
Andere energieverbrauchsrelevante Geräte, für die entsprechende Kennzeichnungspflichten bestehen (so wie Backöfen Warmwasserspeicher oder Warmwasserbereiter oder Klimageräte) sollen bisher nicht von der Reform betroffen sein. Der Plan der Kommission ist, die Labels für diese Geräte bis spätestens 2030 zu erneuern.
Die Verpflichtung beginnt ab de, 01.03.2020 für:
- elektronische Displays
- kommerzielle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
- Haushaltsgeschirrspüler
- Haushaltskühlgeräte
- Haushaltswaschmaschinen und Trockner
Bei Leuchtmitteln wird es erst ab dem 01.09.2021 eine Pflicht geben.
Die Labelpflicht betrifft alle neu in den Verkehr zu bringenden Geräte.
Bei Geräten, die schon im Umlauf sind, werden Lieferanten verpflichtet, Händlern von erfassten Geräten 4 Monate vor dem Startdatum neue Labels zur Verfügung zu stellen,
Die Händler haben ab dem 01.03.2021 14 Arbeitstage Zeit, die Label auszutauschen, sowohl in Geschäften als auch bei online ausgestellten Produkten.
Wichtig: Vor dem 1. März 2021 dürfen Händler ausgestellte Produkte nicht mit dem neuen Label kennzeichnen.
Wir beraten Sie gerne bezüglich weiterer Einzelheiten zur Platzierung des Labels und zur Gestaltung bzw. Beschaffung der Labels.