Wieder liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der NB Technologie GmbH wegen irreführender Werbung zur Bearbeitung vor. Weiterhin wird die die NB Technologie durch die Rechtsanwälte bauer und partner. Abgemahnt werden Internethändler die Schmuck zum Verkauf anbieten und hierbei mit „nickelfrei“, werben. Diese Aussage sei aber falsch und stelle daher einen Wettbewerbsverstoß dar, so die Rechtsanwälte Bauer und Partner aus Heidenheim.
Bisher hatten wir stets Abmahnungen vorliegen die den eigene Onlineshop, Ebay oder Dawanda betrafen. Nun haben wir eine Abmahnung vorliegen, in welcher der Abgemahnte über www.meinpaket.de seine Produkte angeboten hatte.
Gefordert werden eine Unterlassungserklärung sowie ein Schadenersatz in Höhe von 3.000 €
Nach unserer Einschätzung ist die Abmahnung rechtsmissbräuchlich. Hierfür gibt es nach unsrer Auffassung genügend Indizien. Eines davon ist die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass Gerichte dies anders beurteilen. Wie wir berichtet haben wurde das Patent auf welches sich berufen wird widerrufen. Dieses lässt allerdings nicht zwangsläufig das konkrete Wettbewerbsverhältnis entfallen.
Nach uns vorliegenden Informationen verfolgt die NB Technologie ihre Ansprüche zumindest in einigen Fällen auch gerichtlich weiter.
Wir raten dringend bei erhalt einer Abmahnung einen fachkundigen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen!
Lassen Sie nicht Fristen verstreichen. Es drohen teure Gerichtsverfahren!
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net