Aktuell spricht die die Firma Mad Dogg Athletics Inc aus Kalifornien/USA Abmahnungen wegen der Bezeichnung von Bekleidungsstücken Schuhen, oder auch Turn. & Sportartikeln mit dem Begriff SPINNING“ aus. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die greyhills Rechtsanwälte aus Berlin.
Die Abmahnerin ist Entwicklerin von stationären Fitnessfahrrädern sowie Trainingskonzepten zur körperlichen Ertüchtigung. Anfang der 90 iger Jahre entwickelte Sie zusammen mit dem Fitnessberater Johnny G. eine Trainingsprogramm auf einem Fitnessfahrrad, da sog „Spinning“. Diese Bezeichnung hat sich die Mad Dogg Athelics Inc. schützen lassen.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die Bezeichnung Spinning unrechtmäßig benutzt zu haben.
Neben einer Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von 100.000 € gefordert. Für den Fall zukünftiger Verstöße wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 € gefordert.
Wir raten zunächst: Nicht zahlen! Nicht unterschreiben!
Die Abmahnung sollte in jedem Fall durch eine auf das Wettbewerbsrechtrecht und Markenrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Die Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall abgeändert werden, sofern Sie nicht gänzlich abgewehrt werden kann. Andenfalls drohen hohe Vertragsstrafen. Auch die Kosten können regelmäßig abgewehrt oder erheblich reduziert werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
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