Die für Markenanmeldungen maßgebliche internationale Nizza-Klassifikation gilt in der geänderten Form ab 01.01.2012. Die bisher gültigen Klassifikationsregeln sind überarbeitet worden, neue Begrifflichkeiten eingeführt, alte Begriffe gestrichen und Neuzuordnungen der Klassen vorgenommen worden. Beispielhaft sei erwähnt, dass das Verzeichnis über Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittelzusatzstoffe neugeordnet und die bisherige Differenzierung zwischen Unterhaltungs- und Spielgeräten aufgegeben wurde. Diese werden nun einheitlich in Klasse 28 eingeordnet. Die Klasse der Schweiß- und Lötgeräte ist ebenfalls geändert worden.
Neue Begrifflichtkeiten wurden in das alphatbetische Verzeichnis aufgenommen. Erstaunlicherweise sind die meisten davon keine Wortneuschöpfungen, so etwa "Papierkörbe", "Skihandschuhe" oder "menschliches Haar". Einige neuen Begriffe wiederum erstaunen aus anderem Grund: "Cheeseburger", "Crashtest-Dummys" oder "Pflanzung zum Zwecke des CO2 Ausgleichs". Auch eine "Bereinigung Bereinigung von sprachlichen Ungenauigkeiten in der bestehenden Fassung" wurde vorgenommen: Kochgeräte, nicht elektrisch sind jetzt Kochutensilien; schmirgeln heißt jetzt bimsen und Sandstrahlen heißt jetzt schmirgeln.