Das LG München hat in seinem Urteil vom 25.02.2014 entschieden, dass die auf Youtube verwendeten GEMA-Sperrtafeln rechtswidrig sind, da sie eine illegale Anschwärzung und Herabwürdigung der GEMA darstellen.
Bei der Suche nach diversen Musikvideos auf Youtube stoßen die Nutzer immer wieder auf folgenden Hinweis: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid."
Das Landgericht München sieht die Texte auf den Sperrtafeln als „ absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zulasten der Gema".
Dieser Text erweckt bei den Nutzern den Eindruck, dass die GEMA für die Sperrung der Videos verantwortlich sei. Dies entspricht allerdings nicht den Tatsachen, da Youtube die Sperrungs selbst vornimmt. Hintergrund des Streits ist nämlich, dass Youtube keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf ihrer Webseite zahlt, mit der Musik jedoch Werbeerlöse erwirtschaftet.
In der Vergangenheit war in der Öffentlichkeit mehrfach der falsche Eindruck entstanden, die GEMA habe die Sperrung der Videos auf Youtube veranlasst. Aktuellstes Beispiel hierfür ist eine Schlagzeile aus der Presse, nach der die GEMA den Live-Stream vom Maidan in Kiew gesperrt habe. Tatsächlich hatte Youtube den Live-Stream allerdings aus eigener Initiative unterbrochen und hierzu die Sperrtafel verwendet.