Seit einigen Monaten tritt die GEMA an Kindergärten heran und verlangt nach kostenpflichtigen Lizenzvertragsabschlüssen für, falls urheberrechtlich geschützte Liedtexte kopiert und verbreitet werden.
Diese sind nämlich nach § 25 UrhG gegen das Kopieren und das öffentliche Zugänglichmachen geschützt. Jede Zuwiderhandlung ist kostenpflichtig und es bedarf somit einer entsprechenden Lizenz.
Da aber in der Regel kein Kindergarten eine solche Lizenz abschließt, bevor mit den Kindern gesungen wird, stellt sich die Frage, wie man dieses Problem in den Griff bekommt. Nicht nur der erhebliche Aufwand (regelmäßige Auskunftspflichten über verwendete Werke), sondern auch die Kostenbelastung (ca. 60 €/Jahreslizenz), würden die Kindergärten erheblich belasten.
Dieses Problem haben nunmehr die ersten Bundesländer erkannt. Diese schlossen als Schulträger sog. Pauschalverträge mit der GEMA und ließen die Kindergärten daher außen vor. Bis diese Praxis allerdings von sämtlichen Bundesländern vollführt wird, sei es nur jedem Kindergarten zu raten, zu prüfen, ob entsprechende Lizenzverträge bestehen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, bliebe ansonsten nur die Möglichkeit, die jeweiligen Noten und Liedtexte abzuschreiben, bevor sie vervielfältigt und öffentlich verbreitet werden. Ob solche Auflagen dem Sinn und der Funktion unserer Kindertagesstätten gerecht werden, ist dabei zumindest sehr bedenklich.