Das Kammergericht Berlin hatte in seinem kürzlich ergangenen Urteil vom 24.01.2014, Az.: 5 U 42/12 entschieden, dass die Funktion „Freundefinder“ auf Facebook und die einhergehenden Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte verstoßen und damit unlauter sind.
Mit dieser Entscheidung bestätigte das Kammergericht das zuvor ergangene Urteil des Landgerichts Berlin, welches der Facebook Ireland Limited bestimmte Vorgehensweisen bei der Versedung von Freundschaftsanfragen an Dritte untersagt hatte. Zudem durfte Facebook nach diesem Urteil unzureichende Hinweise auf den Datenimport bei der Registrierung auf Facebook nicht mehr verwenden. Auch die Verwendung diverser Vertragsklauseln wurden durch das LG Berlin untersagt.
Gegen dieses Urteil hatte Facebook Berufung eingelegt. Jedoch erfolglos. Das Kammergericht wies die Berufung zurück, die Entscheidungsgründe stehen noch aus.
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