Das Landgericht München, Urteil vom 18.08.2010, Az.: 21 O 177/09hat einen Urheberrechtsschutz für den Jingle der Fastfoodkette McDonalds verneint.
Nach Ansicht des Gerichts verfügt der Jingle “Ich liebe es” nicht über die erforderliche Schöpfungshöhe. In der Fernseh-und Radiowerbung besteht der Jingle nur aus einer lediglich kurzen Tonfolge, und wird eher gerapt als gesungen, so dass diese Melodie auch vielmehr von dem natürlichen Sprechduktus vorgegeben ist als von einer komponierten Melodie.
Der „Komponist“ des Jingles hatte für die Vermarktung der Tonfolge wegen einer angeblichen Verletzung seines Urheberrechts klageweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Er hatte ursprünglich für das Werk zwei Flaschen Champagner und 1.500,00 € erhalten. Die Klage wurde mit der oben genannten Begründung abgewiesen.