Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag der Euro Cities AG durch die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei vor.
Die Euro Cities AG wirft dem Empfänger der Abmahnung vor, im Internet Kartenmaterial zu verwenden. Das ausschließliche Recht der Veröffentlichung liege bei dem Abmahner, eine Erlaubnis wurde nicht eingeholt, sodass die Nutzung rechtswidrig erfolge.
Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Empfänger der Abmahnung aufgefordert, nach dem Grundsatz der sogenannten „Lizenzanalogie“ einen Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG zu zahlen. Dieser wird von der Kanzlei Meissner & Meissner mit fast 8.000 € beziffert.
Außerdem werden Rechtsverfolgungskosten als „Aufwendungsersatz“ geltend gemacht, die durch die Abmahnung entstanden seien, neben den Lizenzschaden also zusätzlich über 1.500 € Anwaltskosten.
Unsere Einschätzung
Die Höhe der geltend gemachten Lizenz- und Schadensersatzkosten ist viel zu hoch gegriffen.
Außerdem kann es ebenso gut sein, dass gar keine Rechtsverletzung begangen wurde und deshalb überhaupt kein Anspruch besteht. So wie in unserem Fall.
Bevor eine Unterlassungserklärung abgegeben und Zahlungen geleistet werden, sollte daher die Abmahnung unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit genau geprüft werden!
Sie haben Fragen zum Urheberrecht oder haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen!