Unserer Kanzlei wurde abermals wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes beauftragt, welcher durch die Firma Fakro Automobile, Inhaber Maruf Pisit ausgesprochen wurde. Beauftragter Anwalt ist RA Oliver Frank Schulz, der unter dem Namen JUTAX firmiert. Abermals geht es um einen vermeintlichen Verstoß gegen § 13 TMG.
Uns sind mittlerweile knapp 30 Abmahnungen bekannt, die allein in diesem Jahr ausgesprochen wurden. Der Verdacht des Rechtsmissbrauches liegt nahe. An der Rechtmäßigkeit der Abmahnung bestehen nicht nur deswegen erhebliche Zweifel. Die JUTAX hatte zuvor auch beauftragt durch die Dr. Holz Nachf. Grundstücksentwicklungs- und beteiligungs GmbH über 80 Abmahnungen ausgesprochen. Das Landgericht Verden hat in zwei Entscheidungen festgestellt, dass die Abmahnugen rechtsmiussbräuchliuch ausgesprochen wurden.
Überhaupt ist sehr fraglich, ob ein Verstoß gegen § 13 TMG überhaupt einen Wettbewerbsverstoß begründen kann.
Im einem aktuellen Urteil des LG Berlin, Urteil vom 31.08.2010, Az.: 103 O 34/10 (Facebook Button)heißt es wortwörtlich wie folgt:
„Im Kern dienen die Vorschriften zum Datenschutz wie auch der § 13 TMG anders als Verbraucherschutzvorschriften zum Internethandel dem Persönlichkeitsschutz der Betroffenen und nicht dazu, für ein lauteres Verhalten am Markt zu sorgen. So hat das OLG Hamburg in seiner Entscheidung vom 9.Juni 2004 zu 5 U 186/03 entschieden, dass die Vorschrift des § 28 Abs.4 Satz 2 BDSG, wonach der Versender eines Werbeschreibens die Empfänger darüber zu belehren hat, dass sie einer Verwendung ihrer Daten widersprechen können, keine Marktverhaltensregel sei, weil es sich um eine Datenschutzbestimmung handele.“
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, raten wir jedem Falle einen auf das Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.
Kanzlei Dr. Schenk, Sofort Hilfe unter 0421/56638780 oder unter kanzlei(at)dr-schenk.net