Im Patentkrieg zwischen Apple und Samsung entscheidet das Unternehmen des just in Rente gegangenen Steve Jobs die nächste Runde für sich. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte am 25.08.2011 eine am 09.08.2011 erlassene einstweilige Verfügung, wonach Samsung untersagt wurde, ihr Galaxy Tab 10.1 in Deutschland zu vertreiben.
Das Gericht führte dazu aus, dass das Design des Samsung-Tablets dem des iPad zu nahe käme. Da Apple ein Gemeinschaftsmuster für das Design des iPad besitzt, kann die Firma gegen Nachahmer vorgehen. Dies hat Apple auch getan. Der erwartete Widerspruch von Samsung mit der kuriosen Begründung, das Design wäre schon aus dem Science-Fiction-Film: Odysse im Weltraum von 2001 bekannt, wies das Gericht zurück. Es bejahte hingegen die Gefahr einer Herkunftstäuschung, insbesondere weil das iPad höchste Wertschätzung erfahre.
Zu beachten ist, dass es in diesem Rechtsstreit nicht, wie in einem vorangegangenen Prozess in den Niederlanden, um die patentrechtlich geschützte Steuerung eines Berührungsbildschirmes geht, sondern allein um die Frage des Designs. Bei dem Design eines Flachbildschirms sind diesem allerdings enge Grenzen gesetzt. Folglich könnte es sein, dass es für Samsung ausreicht, kleine Veränderungen vorzunehmen, um die Entscheidung in der nächsthöheren Instanz zu kippen. In der jetzigen Form bestünde aber letztlich ein übereinstimmender Gesamteindruck zwischen dem iPad und dem Galaxy-Tab, der es Samsung verbiete, dieses Produkt weiter zu vertreiben.
Es bleibt abzuwarten, wie das nunmehr anzurufende Oberlandesgericht die Sache bewertet. Die vierwöchige Berufungsfrist wird Samsung, davon ist auszugehen, jedenfalls nicht verstreichen lassen.