EBay hat angekündigt, dass ab September 2011 die Zeichenanzahl in der Titelzeile von bisher 55 auf 80 Zeichen erweitert wird. Auf diese Weise soll eine noch genauere Auffindbarkeit des gesuchten Produktes erreicht werden.
EBay teilt zu dieser Neuerung folgendes mit:
„Die Artikelbezeichnung wird nicht vollständig auf der Suchergebnisseite angezeigt. Allerdings wird die gesamte Artikelbezeichnung für die Auffindbarkeit des Angebots in der Suche berücksichtigt. Die vollständige Artikelbezeichnung erscheint auf der Artikelseite.“
Da auf eBay kein gesondertes Textfeld für eine Grundpreisangabe angeboten wird, müssen Verkäufer bestimmter Waren nach § 3 der Preisangabenverordnung (PAngV) die Grundpreisangabe in die Titelzeile übernehmen, damit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden (Grundpreis ist in unmittelbarer Nähe des Endpreises zu platzieren).
Wenn man nun beispielsweise in den Sortiereinstellungen bei eBay die Suchergebnisse nicht nach „beliebtesten Artikeln“, sondern nach Preis oder Preis incl. Versand auswählt, wird die Ergebnisliste automatisch zu einer Preisvergleichsseite. Hier muss bei entsprechenden Artikeln stets eine Grundpreisangabe erfolgen, was aber, wenn die Grundpreisangabe am Ende der Titelzeile steht, nicht der Fall ist. Zudem ist auch noch unklar, ob alle externen Preissuchmaschinen die vollen 80 Zeichen abbilden werden. Ein aussagekräftiger Preisvergleich wäre somit nicht möglich, zudem läge wohl ein Wettbewerbsverstoß des jeweiligen Anbieters vor.
Deshalb ist allen Anbietern zu raten, die erforderliche Grundpreisangabe bei entsprechenden Artikeln an den Anfang des Textfeldes zur Beschreibung zu verlegen. Ein separates Textfeld würde wohl letztlich nicht nur die übersichtlichste, sondern auch die abmahnsicherste Lösung darstellen.
Die Information haben wir vom Bundesverband Onlinehandel erhalten. Dort zu finden unter Blog 2011