Wir haben über die Pressemitteilung des ULD vom 19.08.2011 zum „gefällt mir“-Button von Facebook berichtet. Das ULD hat sich am 23.08. zu der breiten Kritik geäußert und mitgeteilt, dass eine datensparsame Einbindung eines derartigen Social-Plugins erfordert, dass diese Plugins nur dann geladen werden dürfen, wenn die Nutzer in die mit der Einbindung verbundene Übertragung personenbezogener Daten eingewilligt haben. Dies könne dadurch realisiert werden, dass beispielsweise anstelle des „gefällt mir“-Buttons zunächst eine anklickbare Grafik geladen wird, durch die der Nutzer über die Übertragung personenbezogener Daten informiert wird. In diese Übertragung könne der Nutzer dann aktiv einwilligen, nachdem er ausreichend informiert wurde. Auch müsse der Nutzer gesondert einwilligen, wenn ein nicht-personalisierter Cookie gesetzt werden soll, der für nachfolgende Besuche der jeweiligen Webseite gespeichert wird. Laut ULD liegt bei Facebook derzeit keine wirksame Einwilligung der Nutzer vor.
In der Analyse in der Ausarbeitung des ULD vom 19.08.2011, in der es heißt, dass die Einwilligung den konkreten Zweck, Umfang, die Art der erhobenen Daten und die daraus resultierenden Konsequenzen erkennen lassen muss. Unwirksam seien daher alle pauschalen Erklärungen, in denen der Betroffene seine Zustimmung zu nicht klar definierten Verarbeitungsprozessen erteilt. Während des Anmeldeprozesses bei Facebook erfolge jedoch keine klare Information über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten, so dass derzeit eine wirksame Zustimmung nicht gegeben werden kann.
Da Facebook jedoch nach wie vor nicht preisgibt, welche Daten explizit weitergegeben werden, ist eine wirksame Datenschutzerklärung auch rechtlich gar nicht möglich, da sie nie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können wird. Daher ist das vom ULD gegebene Beispiel einer wirksamen Einbindung des Plugins mangels tatsächlicher Möglichkeiten nicht durchführbar. Faktisch ist im Gegensatz zu der Ansicht des ULD eine ordnungsgemäße Einbindung nicht möglich. Es bleibt daher die weitere Entwicklung dieser Thematik abzuwarten.