Uns liegt gleich in vier Fällen eine Abmahnung der Firma Odoma- Handel und Vertrieb (Lukas Nießen aus Asbach) vor. Versendet wurden die Abmahnungen per Mail. Herr Luka Nießen behauptet, auf eBay Artikel aus den Bereichen Haushalt, Haus und Garten zu vertreiben. Die Firma Odoma lässt sich nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten. Sie spricht die Abmahnung als angeblicher Konkurrent direkt selbst aus.
Den abgemahnten Online-Händlern wird jeweils vorgeworfen, in ihren eBay-Angeboten folgende Rechtsverletzungen begangen zu haben:
Es ist kein anklickbarer Link auf die OS-Plattform vorhanden
Es ist keine Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vorhanden.
Gefordert wird in den vier inhaltlich selben Fällen unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (mit einer Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 1000 € im Falle der Zuwiderhandlung) und
die Zahlung von 100 € inklusive Steuern.
Grundsätzlich stellen die obengenannten Verstöße Wettbewerbsverstöße nach dem UWG dar und können von Konkurrenten mit einer Abmahnung verfolgt werden.
Tatsächlich bietet die Firma Odoma aber keinen einzigen Artikel bei Ebay an. Wir haben versucht mit dem Abmahner Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob die Abmahnung tatsächlich von ihm stammt. Telefonisch konnten wir aber niemanden erreichen. Laut Impressum bei Ebay ist Herr Nießen Kleinunternehmer. Angmeldet ist er bei Ebay seit ungeführ einem Jahr.0
Nach unserer Einschätzung handelt es sich um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung, wenn sie überhaupt von Herrn Nießen stammt.
Wir raten dringend davon ab, vorschnell Unterlassungserklärungen und irgendwelche Zahlungen zu leisten. Holen Sie sich für das weitere Vorgehen gegen die Abmahnung kompetente Hilfe bei uns ein. Ob der Betroffene zahlen muss oder nicht, kann nur in einem individuellen Rechtsgespräch geklärt werden.