Bereits in der Vergangenheit haben wir darüber berichtet, dass Anwaltskanzlei Baek Law im Auftrag der Frau Anja Röhr aus Hamburg vermeintliche Verstöße wegen fehlender Information bzw. Warnhinweise nach der 2.Verordnung des Geräte und Produktsicherheitsgesetz (Spielzeugrichtlinie) abmahnt Frau Röhr vertreibt über das Internet Spielzeug. Mitbewerber sollten sich daher in Acht nehmen und Ihre Onlinepräsenzen überprüfen.
Nunmehr wurden wir zeitgleich von zwei Shopbetreibern darüber informiert, dass Frau Röhr abermals Abmahnungen ausspricht. Nach derzeit noch ungesicherten Informationen soll es sich um mindestens 20 Abmahnungen handeln. Gegenstand der Abmahnungen sind verschiedene Verstöße, so etwa wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten heißt es zunächst Ruhe bewahren!
Nichts unterschreiben! Nicht zahlen!
Vielmehr sollte der Fall einem im Wettbewerbsrecht erfahren Rechtsanwalt übergeben werden, um die vermeintlichen Ansprüche zu überprüfen und wenn möglich abzuwehren.
Wir helfen Ihnen gerne!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net