Die Anwaltskanzlei Baek Law mahnt derzeit im Auftrag der Frau Anja Röhr aus Hamburg vermeintliche Verstöße wegen fehlender Information bzw. Warnhinweise nach der 2.Verordnung des Geräte und Produktsicherheitsgesetz (Spielzeugrichtlinie) ab. Frau Röhr vertreibt über das Internet Spielzeug. Mitbewerber sollten sich daher in Acht nehmen und Ihre Onlinepräsenzen überprüfen.
Gefordert wird in der Abmahnung neben einer Unterlassungserklärung die Zahlung eines Betrages in Höhe von 489,45 €.
Aufgrund des Umfangs der Abmahntätigkeit könnte eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung vorliegen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten heißt es zunächst Ruhe bewahren!
Nichts unterschreiben! Nicht zahlen!
Vielmehr sollte der Fall einem im Wettbewerbsrecht erfahren Rechtsanwalt übergeben werden, um die vermeintlichen Ansprüche zu überprüfen und wenn möglich abzuwehren.
Wir helfen Ihnen gerne!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net