Aktuell wurden gleich zwei Bußgelder in Millionenhöhe durch die Datenschutzbehörden ausgesprochen.
So hat die Österreichische Datenschutzbehörde ein Bußgeld gegen Österreichische Post in Höhe von 18 Millionen Euro ausgesprochen. Gemäß der Pressemitteilung erklärt die Behörde, dass die ÖPAG (österreichische Post) unerlaubt die politische Affinität von Betroffenen verarbeitet haben soll. Hinzu kamen weitere Datenschutzverletzungen. So wurde etwa eine Rechtsverletzung wegen der Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings festgestellt, da dies keine Deckung in der DSGVO findet.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Laut Bild Zeitung wurde gegen die deutsche Wohnen ein Bußgeld in Höhe von 14.5 Millionen Euro verhängt. So sei bereits Juni 2017 festgestellt worden, dass das Unternehmen personenbezogene Daten von Mietern in einem Archivsystem gespeichert habe, bei dem nicht mehr erforderliche Daten nicht gelöscht werden konnten. Auch diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Sowohl die Gründe als auch due Höhe sollten Unternehmen zum Anlass nehmen, ihr Unternehmen im Bereich Datenschutz noch einmal überprüfen zu lassen, sofern noch nicht geschehen.
Gerne stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Verfügung. Unsere Kanzlei berät und vertritt regelmäßig Unternehmen im Bereich Datenschutz und unterstützt diese bei Beantwortung von Behördenschreiben und Ähnlichen.