Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind insgesamt 23 Klauseln der neuen Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google rechtswidrig.
Am 02.03.2012 wurde daher unter Fristsetzung bis zum 23.03.2012 seitens des Verbandes eine Abmahnung ausgesprochen worden. Man darf gespannt sein, ob google tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben wird.
Die neue Datenschutzerklärung von Google fasst mehr als 60 verschiedene Richtlinien zusammen.
Der Teufel liegt im Detail. Die Texte bei Google enthalten viele Begriffe wie „möglicherweise“ oder „gegebenenfalls“ Dem Verbraucher ist es damit aber nicht möglich, zu erfassen, wofür er den nun wirklich seine Zustimmung erteilt. Überdies hinaus werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer hierzu aktiv einwilligen muss.
Quelle: www.vzbv.de